- Bequem und einfach handeln
- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Auf Wunsch persönliche Beratung
Wertpapierdepot
Alles in einer Hand
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei Ihrer Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Filiale oder online kaufen oder verkaufen möchten. Und mit dem zugehörigen Brokerage in der VR Banking App haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei.
Das Wertpapierdepot im Überblick
Umfangreiches Informations- und Orderangebot
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
- Ordererteilung persönlich in unserer Filiale, per Telefon oder online
- Zeichnung von Neuemissionen
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App
Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.
- Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
- Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
- Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
- Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.
Konditionen im Überblick
Unsere aktuellen Konditionen
Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.
Neben den aufgeführten Kosten oder Nebenkosten können noch weitere Kosten anfallen.
Alle weiteren Kosten und Details können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Depotgebühren | |
---|---|
Girosammelverwahrung (inkl. MwSt) | 1,785 ‰ vom Kurs-/Nennwert |
Streifbandverwahrung und Wertpapierrechnung (inkl. MwSt) | 1,785 ‰ vom Kurs-/Nennwert |
Mindestgebühr pro Depot (inkl. MwSt) | 20,00 Euro |
Mindestgebühr pro Posten (inkl. MwSt) | 1,50 Euro |
Vormerkung eines Limits | 2,50 EUR* |
Einlösung fälliger Wertpapiere | 0,00 EUR |
Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen (Depotgeschäft) | 0,00 EUR |
Depotauflösung | 0,00 EUR |
* Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
Ordergebühren Online-Brokerage | Inland Provision: % vom Kurswert/Minimum |
Ausland Provision: % vom Kurswert/Minimum |
---|---|---|
Aktien und aktienähnliche Werte | 0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
Optionsscheine (Genussscheine, Genussrechtsanleihen und nicht rentenähnliche Zertifikate) | 0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
Rentenwerte und rentenähnliche Zertifikate | 0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
Investmentanteile über Börse | 0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
0,44 % bis 10.000 € 0,39 % bis 25.000 € 0,29 % bis 50.000 € 0,19 % ab 50.000,01 € mind. 15,00 Euro zzgl. Courtage u. Börsenspesen |
Ordergebühren Ausführung durch Berater |
Inland Provision: % vom Kurswert/Minimum |
Ausland Provision: % vom Kurswert/Minimum |
---|---|---|
Aktien und aktienähnliche Werte | 1,00 % mind. 25,00 EUR |
1,00 % mind. 25,00 EUR |
Optionsscheine (Genussscheine, Genussrechtsanleihen und nicht rentenähnliche Zertifikate) | 1,00 % mind. 25,00 EUR |
1,00 % mind. 25,00 EUR |
Rentenwerte und rentenähnliche Zertifikate | 0,50 % mind. 25,00 EUR |
0,50 % mind. 25,00 EUR |
Investmentanteile über Börse | 0,50 % mind. 25,00 EUR |
0,50 % mind. 25,00 EUR |
Online-Depot eröffnen
Sie sind Kunde mit OnlineBanking-Zugang
So funktioniert's:
- Nachfolgender Button "Jetzt Depot eröffnen" mit Link ins OnlineBanking
- Anmeldung im OnlineBanking
- Depot online abschließen
- Sofort im VR-ProfiBroker traden
Sie sind Kunde - haben aber keinen Zugang zum OnlineBanking
So funktioniert's:
- Über nachfolgenden Button "Freischaltung OnlineBanking" Zugang beantragen
- Nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten können Sie Ihr Depot online eröffnen.
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Amberg-Sulzbach eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Amberg-Sulzbach eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.