Informationsbogen für den Einleger

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir sind gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, Sie mit dem „Informationsbogen für den Einleger“ über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich bis zu 100.000 EUR zu informieren.

Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Ihre Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.

Mit dem nachfolgenden Link können Sie den „Informationsbogen für den Einleger“ als PDF-Dokument herunterladen.