Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung
der VR Bank Amberg-Sulzbach eG gem. § 5 der Wahlordnung

Bekanntmachung
Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am Donnerstag, den 20. April 2023 statt. Wahlberechtigt sind alle bis zum heutigen Tage eingetragenen Mitglieder unserer Bank; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.
Die Stimmen können in den nachfolgend genannten Geschäftsstellen der VR Bank Amberg-Sulzbach eG während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Die Geschäftszeiten am Wahltag sind wie folgt:
Geschäftsstelle | Öffnungszeiten am Wahltag |
Amberg, Weinstraße | 09:00 - 16:00 Uhr |
Amberg, Sebastianstraße | 13:00 - 16:00 Uhr |
Kümmersbruck Poppenricht Hohenburg Ursensollen |
08:00 - 12:00 Uhr |
Edelsfeld Hahnbach Illschwang Sulzbach-Rosenberg |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste. Eine weitere Liste wurde nicht eingereicht. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeiten in den mit Personen besetzten Geschäftsräumen unserer Bank zur Einsicht unserer Mitglieder aus. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Briefwahlunterlagen können ab sofort bei uns angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehenden genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Sulzbach-Rosenberg, 11. April 2023
VR Bank Amberg-Sulzbach eG
Dr. Johann Frank
Vorsitzender des Wahlausschusses
Wahlordnung
Hier können Sie die aktuelle Wahlordnung der VR Bank Amberg-Sulzbach eG einsehen bzw. downloaden.
Kontakt
- VR-Telefonbank
- 09621 479-0
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- Wir rufen Sie zurück
Fragen & Antworten zur Vertreterwahl 2023
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, welches bei Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste eingetragen war.
Als Mitglied bei Ihrer VR Bank Amberg-Sulzbach eG sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen an Ihrer Bank beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. In unserer Satzung ist festgelegt, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung vorgesehenen Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, stellt den Jahresabschluss fest, wählt den Aufsichtsrat, beschließt die Höhe der Dividende und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen geht.