Geben Sie uns einen Tipp!

Zum Verkauf stehende Immobilie melden und bis zu 500 € erhalten

Wir sind Ihr regionaler Immobilienmakler vor Ort. Und um den Bedarf unserer Kunden und deren hoher Nachfrage nach Immobilienobjekten nachkommen zu können, benötigen wir laufend neue Objekte.

Und hier kommen Sie ins Spiel!

Sie "wissen was, was wir nicht wissen"? Super - denn auf der Suche nach Immobilienobjekten ist uns Ihr Tipp bares Geld wert.
Wenn zum Beispiel Freunde, Bekannte oder Nachbarn Ihnen vom geplanten Verkauf ihres Hauses,  Wohnung oder Grundstück erzählen, können Sie uns diesen Tipp sehr gerne weiterleiten. Ebenso, wenn Sie wissen, dass beispielsweise ein Wegzug geplant ist und möglicherweise eine Immobilie frei wird?

Erzählen Sie es uns und sichern Sie sich eine Prämie in Höhe von bis zu 500 €!


So geben Sie einen Tipp ab

Die Tippabgabe durch Sie ist denkbar einfach. Wege zur Tippabgabe:

Online über unser spezielles Formular:

  • Einfach direkt ausfüllen und absenden.

Über unser eigenes Tippgeber-Formular:

  • PDF-Dokument ausdrucken, 
  • ausfüllen (auch im PDF möglich) und
  • in einer unserer Geschäftsstellen abgeben.
  • Anschließend wird Ihr Tipp durch unsere Mitarbeiter geprüft; die Auftragsannahme ist nach Prüfung freibleibend.
  • Bei positiver Prüfung durch unsere Immobilienabteilung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie mit diesem Tipp als "Tippgeber" verifiziert sind.
  • Wichtig: Tipps für die eigene Immobilie und die Immobilie der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners können leider nicht nicht angenommen und honoriert werden!

Wann ist ein Tipp ein "echter" Tipp?

Damit die Prüfung Ihres Tipps positiv entschieden werden kann,
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie / das Grundstück ist uns noch nicht "als zum Verkauf" bekannt.
  • Die Immobilie / das Grundstück ist öffentlich noch nicht zum Kauf ausgeschrieben worden.
  • Das Objekt / das Grundstück befindet sich in unserem Geschäftsgebiet sprich
    in der Stadt Amberg oder im Landkreis Amberg-Sulzbach.
  • Der Tippgeber muss den Verkäufer der Immobilie kennen.
  • Der potentielle Verkäufer muss mit einer Kontaktaufnahme durch unser Haus einverstanden sein.

Tipp "positiv" - wie geht´s dann weiter?

Sobald Sie Ihren Tipp abgegeben haben, überprüfen wir, ob die Immobilie bzw. das Grundstück bereits in unserer Datenbank bekannt oder vermerkt ist. Ist dies nicht der Fall...

  • ... erhalten Sie von unserer Immobilienabteilung eine Bestätigung, welche Sie als "Tippgeber" verifiziert.
  • Anschließend nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren mit diesem einen Termin. 
  • Nach Unterzeichnung eines Makleralleinauftrags durch den Eigentümer und erfolgreicher Vermittlung der Immobilie bzw. des Grundstücks durch unsere Immobilienabteilung erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision.
  • Die Höhe der Tippgeber-Provision beträgt 10% der Bankprovision (netto), max. 500 €.

Wichtige Hinweise

  • Der Tippgeber bestätigt ausdrücklich, dass er zur Weitergabe der Daten des Objekteigentümers berechtigt ist. Weiterhin übernimmt der Tippgeber die Verantwortung bezüglich der Datenweitergabe und Datenverarbeitung durch die VR Bank Amberg-Sulzbach eG gegenüber dem Objekteigentümer.
  • Für die korrekte Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.
  • Bei Nichtbezahlung unserer Maklercourtage erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeber-Provision.
  • Werden mehrere Tipps zu einem Objekt abgegeben, erhält nur der erste Tippgeber die Provision.
  • Die Tippgeber-Provision kann nicht an den Eigentümer der Immobilie ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlung der Tippgeber-Provision erfolgt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar und Eingang der Provisionszahlung des Kunden bei der VR Bank Amberg-Sulzbach eG.
  • Der Anspruch auf die Provision entfällt nach 1 Jahr, wenn in dieser Zeit kein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande kommt.

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